Zeiterfassung ist Pflicht
Bundesarbeitsgericht sieht verpflichtende Arbeitszeiterfassung (BAG)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stellt in seinem Urteil (1 ABR 22/21) vom 13.09.2022 fest, dass Arbeitgeber:innen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.